Dolmetscher:innen in Ausbildung sind im Zuge der Ausbildung zu Praktikumsstunden verpflichtet. Um diese zu absolvieren, begleiten sie als Praktikant:innen erfahrene Dolmetscher:innen zu Terminen, um zuzuschauen und Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Teilweise dolmetschen Praktikant:innen selbst, allerdings ist dies nur unter Aufsicht zulässig. Selbstständig zu dolmetschen ist erst nach Abschluss der Ausbildung erlaubt.