Dolmetschbescheid privat verlängern

In diesem Video wird erklärt, wie man seinen abgelaufenen Bescheid für die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschungen im privaten Bereich verlängern kann. Es reicht aus, ein E-Mail zu schreiben und anzugeben, dass der Bescheid verlängert werden soll. Die Geschäftszahl des alten Bescheides soll hier angegeben werden. Diese ist unter der Abkürzung GZ auf dem Bescheid zu finden. Ansonsten kann auch einfach der alte Bescheid an das Email angehängt werden. Das E-Mail muss abhängig vom Wohnort entweder an das Referat für Behindertenhilfe der Stadt Graz oder an die zuständige Bezirkshauptmannschaft geschickt werden.

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